Bitte laden Sie Ihren Branchennachweis als .jpg oder PDF hoch. Sie können diesen auch gerne nachreichen.
Als eindeutiger Branchennachweis gilt: Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Visitenkarte, (geschwärzter) Arbeitsvertrag.
Im Sinne unserer Aussteller und zum Schutz des Fachhandels können wir grundsätzlich nur Besucher zulassen, deren Branchenzugehörigkeit eindeutig gemäß der Richtlinien der MUNICH FABRIC START nachweisbar ist.
Dazu gehören:
• Einzel-, Groß- und Versandhandel, Großformen und Einkaufsverbände, sofern Bekleidung oder modische Accessoires geführt werden
• Hersteller von Bekleidung und modischen Accessoires
• Vorlieferanten der Branche
• Handelsvertreter von Bekleidung und modischen Accessoires
• Pressevertreter