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Als eindeutiger Branchennachweis gilt: Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Visitenkarte, (geschwärzter) Arbeitsvertrag.


Im Sinne unserer Aussteller und zum Schutz des Fachhandels können wir grundsätzlich nur Besucher zulassen, deren Branchenzugehörigkeit eindeutig gemäß der Richtlinien der MUNICH FABRIC START nachweisbar ist. Dazu gehören:

• Einzel-, Groß- und Versandhandel, Großformen und Einkaufsverbände, sofern Bekleidung oder modische Accessoires geführt werden

• Hersteller von Bekleidung und modischen Accessoires

• Vorlieferanten der Branche

• Handelsvertreter von Bekleidung und modischen Accessoires

• Pressevertreter



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